| Die Stiftung |
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Die Theodor-Rogler-Stiftung wird verwaltet durch den Stiftungsvorstand. Die fachlichen Entscheidungen zur Erfüllung des Stiftungszwecks trifft der Stiftungsrat. Die Mitglieder beider Organe sind: Im Stiftungsvorstand:
Im Stiftungsrat:
Die Theodor-Rogler-Stiftung wurde von der Stifterin, Frau Anneliese Rogler, in den Jahren 2001 und 2002 initiiert. Am 15.03.2002 erfolgte die Anerkennung der Stiftung durch die Regierung von Oberbayern, vertreten durch den Regierungspräsidenten Herrn Werner-Hans Böhm. Der Stiftung wurde zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 08.08.2003 die Gemeinnützigkeit bescheinigt. Die Theodor-Rogler-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung zur Förderung von jungen Musikern . Als junge Musiker gelten junge Interpreten, junge Dirigenten und junge Komponisten. Die Verwirklichung des Stiftungszwecks
entsprechend § 2 der Stiftungssatzung wird durch folgende
Maßnahmen erreicht: 1) indem die Musiker:
2) Als Förderung kommt auch die Unterstützung bei Unterbringung in und Erhalt von angemessenen Übungsräumen, Vermittlung und Austausch von Auftrittsmöglichkeiten in Betracht und was sonst in diesem Zusammenhang und im Zusammenhang mit der Erhaltung eines anspruchsvollen Musikbetriebes für die Zielerreichung der Förderung junger Menschen notwendig, geeignet und/oder zweckmäßig erscheint. 3) Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle ode sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Punkt 1) oder 2) verfolgen.
Am 15.12.2004 ist die Stifterin Frau Anneliese Rogler verstorben. Über zweieinhalb Jahre konnte sie ihre Stiftung noch aktiv begleiten und prägen. Das Bild zeigt die Stifterin Frau Anneliese Rogler zusammen mit ihrem Ehemann, dem Namensgeber der Stiftung Herrn Theodor Rogler am 02. Mai 1972.
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Stand: 12.12.05