Förderanträge müssen folgende Angaben enthalten: Projektbezogene Förderung: Der Förderhöchstbetrag je Künstler bzw. Projekt beläuft sich derzeit auf Euro 3.000. Die Tätigkeit der Stiftung soll per Internet und Printmedien nach außen publiziert werden. Daher werden alle Preisträger und Stipendiaten gebeten eine Vita mit Foto der Stiftung zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Ein kurzes Klangbeispiel, das ebenfalls veröffentlicht werden kann, von bis zu 1 Minute Länge kann im Internet ebenfalls veröffentlicht werden. Die Rechte hierfür müssten dabei unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.Antrag auf Förderung nach § 2 der Satzung an den Stiftungsratsvorsitzenden, Frau Dr. Forster.